Der Hauptfokus der Lawboutique liegt in der rechtlichen Vertretung der Inhaber von Urheber- und
Leistungsschutzrechten, insbesondere im Musikbereich. Unser Leistungsangebot richtet sich an Komponisten
und ausübende Musiker ebenso wie an Musikverlage und Labels.
Für unsere Mandanten setzen wir vor allem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche im B2B-Bereich durch. Verwendet
etwa ein Unternehmen in einem Werbevideo auf seiner Homepage oder Social Media-Präsenz Musik, ohne eine entsprechende Lizenz hierfür eingeholt zu haben, kontaktieren wir diesen Nutzer je nach Wunsch des Mandanten mittels Berechtigungsanfrage oder sprechen eine Abmahnung aus. Zur weiteren Durchsetzung beantragen wir nötigenfalls den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder reichen im Auftrag der Mandanten Klage auf Unterlassung sowie Schadensersatz ein. Ziel ist dabei stets, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, um die Rechtsverletzung unverzüglich zu unterbinden und eine angemessene Lizenzgebühr (sog. Lizenzanalogie) für die unerlaubte Nutzung in der Vergangenheit für den Mandanten zu erhalten.